FAQs

> Aktuelles

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest oder augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bestätigung einer Teilnahme vom Erste-Hilfe-Kurs
  • Nachdem die 14 Theorieunterrichte besucht sind. (12 Grundstoff + 2Klassenspezifische)
  • Frühstens drei Monate vor erreichen des erforderlichen Mindestalter.  (Ausbildung B, BF17) 
  • Wenn die Prüfungsfreigabe von der Behörde erteilt wurde und Tüv Süd die Kostenforderung der Prüfungsgebühren an Sie gesendet hat.
  • Nach Bezahlung der Prüfungsgebühren kann man sich im Büro der Fahrschule, zur Theorieprüfung anmelden.
  • Es dürfen höchstens 10 Fehlerpunkte erreicht werden.
  • Wenn der Fahrerlaubnis Antrag von der Behörde genehmigt ist und der Großteil der Theorieunterrichte beendet sind.
  • 12 Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben. Wie viele Übungsstunden benötigt werden, hängt davon ab, wie schnell man sich im fahrenden Verkehr einfügt und sicher fühlt.
  • Vom Büro aus wird man dem jeweiligen Fahrlehrer zugeteilt, dieser vereinbart alle weiteren Fahrstunden.
  • Nachdem alle Sonderfahrten und eine Prüfungsvorbereitung mit erfolgreichen Simulierter Prüfung gemacht wurde.
  • seit dem 01.01.2021 dauert die Prüfung der Klasse B, BF17 insgesamt 55 Minuten.